Kneheim (tnb) Liebe Tennisspielerinnen und Tennisspieler im TNB,
die Tennisspieler in Niedersachsen dürfen ab Mittwoch, 06. Mai 2020, die Tennis-Freiluftsaison eröffnen. In der aktuellen Niedersächsischen Verordnung heißt es unter anderem:
Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport ist bei Einhaltung der genannten Voraussetzungen zulässig:
- Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 2 betreten und genutzt werden.
- Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
„Die Tennisspieler in Niedersachsen dürfen auf die Plätze. Das ist eine gute Nachricht. Toll!“, sagt TNB-Präsident Raik Packeiser. „Wir fordern alle auf, sich an die aktuellen Hygienevorschriften zu halten.“
Die komplette Verordnung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
- § 1 Punkt 8 gilt für für Vereine und Breitensport
- § 1 Punkt 9 und 10 richten sich an Leistungssport und Kadertraining.
Das TNB-Hygienekonzept und weitere Schutzhinweise finden Sie hier oder direkt als Download.